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Aktuelles

März 2024

Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise

Mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Bundestages ist es endlich soweit: Das Organspende-Register nimmt seine Arbeit auf. Allerdings nur schrittweise, aber immerhin. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ist dazu folgendes zu lesen:
"Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter https://www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z. B. Personalausweis) zu hinterlegen.

Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Daher mein Appell: Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende! (Zitat K. Lauterbach)

Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen. (Zitat K. Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte)

In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.
In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.
Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe." (Hervorhebungen durch Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V.)

Januar 2024

Unser Bewegungsprogramm für 2024 (leicht verändert)

Auch 2024 bieten wir unseren Mitgliedern ein Bewegungsprogramm mit 12 Terminen von Januar bis November an. Gäste sind, sofern es von der Teilnehmerzahl her möglich ist, herzlich willkommen. Grundsätzlich bleiben wir bei unserer zeitlichen Systematik, also in den ungeraden Monaten am letzten Sonnabend und in den geraden am letzten Donnerstag. In diesem Jahr müssen wir aufgrund von Feiertagen im März und Oktober Ausnahmen machen. Auch im November haben wir auf Donnerstag vorgezogen.
 
Es ergeben sich folgende Termine:
Samstag, 27. Januar 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Donnerstag, 29. Februar 2024 - Spaziergang und Ausstellung im UKE
Samstag, 23. März 2024 - Von Horner Rennbahn zur Ritterstraße
Donnerstag, 25. April 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Samstag, 25. Mai 2024 - Bredenbeker Teich
Donnerstag, 27. Juni 2024 - Von Bardowick nach Lüneburg
Samstag, 27. Juli 2024 - Minigolf
Donnerstag, 29. August 2024 - Lüneburger Heide von Undeloh nach Wilsede
Donnerstag, 12. September - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Samstag, 28. September 2024 - Billerhuder Insel
Donnerstag, 24. Oktober 2024 - Von Reinbek nach Bergedorf
Donnerstag, 28. November 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
 
Bei den Routen/Aktivitäten handelt es sich um grobe Überlegungen, die im Laufe des Jahres evtl. noch revidiert werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Termine aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verschoben werden müssen. Auch eine Absage ist möglich, wenn das Wetter nicht mitspielt oder eine Krankheit dazwischenkommt. Deshalb informieren Sie sich stets kurz vorher auf unserer Internetseite oder durch Anruf/SMS (01575 337 1234 oder 04105 7058) bzw. E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bei Jens Tamcke, dem Organisator dieser Veranstaltungen. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich (außer bei den Kegelterminen), trotzdem wäre es schön, wenn Sie Ihr Kommen ankündigen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.

 Dezember 2023

Bundesrat für die Widerspruchslösung

Der Bundesrat will die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich erhöhen. Dazu sprach sich die Länderkammer sprach sich am 15. Dezember 2023 für die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung aus. Danach wäre jeder Bundesbürger ein potenzieller Organspender - außer er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Die Länderkammer stimmte einer Initiative von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zu. In dem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die derzeit geltende "erweiterte Zustimmungslösung" habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es in dem Beschluss: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen.
Vor fast vier Jahren lehnte der Bundestag die Widerspruchslösung noch einmal ausdrücklich ab. Ärzteorganisationen, aber auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machten sich zuletzt mehrfach für einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung stark.
Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies am Freitag im "Stern" auf das Leid der mehr als 8.000 Menschen, die derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
"Es ist inzwischen alles unternommen worden, um im Rahmen unserer Zustimmungsregelung die Zahlen nach oben zu bringen. Wir müssen so ehrlich sein und zugeben, dass das alles nicht hilft."

September 2023

Neue Experimente zur Gewinnung von Spenderorganen

Forschern in China ist es gelungen, in Embryos von Schweinen Nierengewebe mit überwiegend menschlichen Zellen heranwachsen zu lassen. Dazu schalteten sie in den Embryos zwei Gene aus, die wichtig für die Entwicklung von Nieren sind. Stattdessen ist es gelungen, hier Nierengewebe aus menschlichen Stammzellen hineinwachsen zu lassen. Die dadurch im Schweineembryo entstehenden menschlichen Nieren können später als Spenderorgane verwendet werden. Wir vermuten aber, dass es bis dahin noch ein ziemlich weiter Weg sein wird, der unserem gegenwärtigen Organmangel wohl kaum verbessern dürfte. Und ein Grund, das geplante Organspenderegister noch weiter zu verzögern, ist es erst recht nicht.


März 2023

Langes Leben, viel Erfahrung

Wenn Sie auf nachfolgenden Link klicken
sehen Sie ein rd. sechsminütiges Video, in dem unser 80jähriger 2. Vorsitzender über sein Leben mit Dialyse, Transplantation, nach 30 Jahren erneut Dialyse und über seine Coroana-Erfahrungen berichtet.

November 2022

Unser Bewegungsprogramm für 2023

Nach den Einschränkungen der Corona-Zeit sind wir zuversichtlich, dass wir 2023 unser Programm wieder uneingeschränkt durchführen können. Als Zeichen dieser Zuversicht haben wir unser Programm ausgeweitet und die Termine standardisiert. Wir machen Ihnen jetzt für jeden Monat ein Angebot, und zwar in den ungeraden Monaten am letzten Sonnabend des Monats und in den geraden Monaten am letzten Donnerstag. Den Donnerstag haben wir ins Programm aufgenommen, weil dann das Wochenende nicht belegt ist, weil ein großer Teil unserer Mitglieder nicht mehr berufstätig ist und weil es dann wieder möglich ist, Fahrradtouren anzubieten, die aufgrund der starken Nachfrage nach Fahrradstellplätzen am Wochenende in den Nahverkehrszügen keine Freude mehr machten.
Daraus ergeben sich nun folgende Termine:
Samstag, 28. Januar 2023
Donnerstag, 23. Februar 2023
Samstag, 25. März 2023
Donnerstag, 27. April 2023
Samstag, 27. Mai 2023
Donnerstag, 29. Juni 2023
Samstag, 29. Juli 2023
Donnerstag, 31. August 2023
Samstag, 30. September 2023
Donnerstag, 26. Oktober 2023
Samstag, 25. November 2023
Donnerstag, 28. Dezember 2023
Einzelheiten finden Sie rechtzeitig im voraus auf unserer Terminseite. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Termine aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verschoben werden müssen. Auch eine Absage ist möglich, wenn das Wetter nicht mitspielt oder eine Krankheit dazwischenkommt. Deshalb informieren Sie sich stets kurz vorher auf unserer Internetseite oder durch Anruf/SMS (01575 337 1234 oder 04105 7058) bzw. E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, trotzdem wäre es schön, wenn Sie Ihr Kommen ankündigen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.

Juli 2022

Hinweis zur Situation am Hamburger Flughafen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Aus gegebenem Anlass habe ich (Kerstin Kühn) vor kurzem mit der Bundespolizei am Hamburger Flughafen telefoniert. Mein Mann und ich sind bisher sehr viel in der Welt unterwegs gewesen und vom Hamburger Flughafen geflogen und auch jetzt soll es bald wieder so soweit sein.
Die Bundespolizei ist eigentlich für die Sicherheitskontrolle vor dem Abflug zuständig, hat diese Aufgabe aber einem Sicherheitsunternehmen übertragen.
Nunmehr herrscht seit einiger Zeit, wie man der Presse beständig entnehmen kann, aus verschiedenen Gründen, wie erhöhtes Passagieraufkommen und zu wenig Personal in der Ferienzeit, und durch die Nachwirkungen der Pandemie, ein ziemliches Chaos am Hamburger Flughafen. Es wird von endlosen Schlangen vor den Check-in Schaltern und auch vor der Security berichtet.
Eine besondere Herausforderung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bzw. für uns Dialyse-Patienten und Transplantierte, die sich in der derzeitigen Pandemiesituation nicht in diesen langen Schlangen aufhalten wollen.
Die Schlangen beim Check-in Schalter kann man umgehen, indem man Online-Check-in, Vorabend-Check-in macht oder auch die Gepäckautomaten benutzt, die inzwischen viele Airlines anbieten.
Durch die Schlange an der Sicherheitskontrolle müssen aber alle.
Früher haben wir die Fast Lane („Schnelle Reihe“) benutzt, die Menschen mit Schwerbehinderung offenstanden. Dazu wurde der Schwerbehindertenausweis vorgezeigt und man wurde an die Lanes für die Businessclass-Passagiere vorgelassen.
Nunmehr kam die Meldung in der Presse, dass diese Fast Lanes für priorisierte Passagiere in Hamburg nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Anruf bei der Bundespolizei brachte nun die Klarheit.
Im Telefonat wurde mir freundlich versichert, dass man wie früher bei den Fast Lanes als Schwerbehinderter vorgelassen werden würde, auch wenn man nicht im Rollstuhl etc. kommt.
„Menschen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) oder Reisende mit Kleinkindern (unter 3 Jahren) können ab sofort unsere extra eingerichtete PRM - / Familienspur nehmen“.
Dieses wird jetzt auch im Internet so kommuniziert: Passagierkontrolle der Bundespolizei - Hamburg Airport (hamburg-airport.de)
Ich würde trotzdem zum rechtzeitigen Erscheinen am Flughafen raten und einer gewissen Gelassenheit, da die Beschäftigten für das Organisationschaos des Hamburger Flughafens auch nicht verantwortlich sind.

Mai 2022

Angebot für Transplantierte und Wartelisten-Patienten am UKE

In Kooperation mit dem Universitären Transplantations Centrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
bieten wir von den Lebertransplantierten Deutschland e. V. und der Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V. als ehrenamtliche Mitarbeiter des UKE allen organtransplantierten Patientinnen und Patienten sowie auf eine Transplantation wartenden Personen persönliche Gespräche im Rahmen der Selbsthilfe an. Weitere Informationen erhalten Sie →hier.


April 2022

Dramatischer Einbruch bei der Organspende

In einer Presserklärung vom 8. April meldete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) einen dramatischen Rückgang der Organspenden im 1. Quartal 2022. Sie schreibt u. a.: "Nachdem sich die Organspendezahlen im vergangenen Jahr leicht positiv entwickelt hatten, vermeldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) für das erste Quartal 2022 einen massiven Einbruch von 29 Prozent gegenüber demselben Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der Organspender ist damit in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres auf 176 gesunken (Vergleichszeitraum 2021: 249). Gleichzeitig ging die Anzahl der in Deutschland postmortal entnommenen Organe um 28 Prozent auf 562 Organe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Insgesamt konnten in deutschen Transplantationszentren im ersten Quartal 600 Organe übertragen werden, die über Eurotransplant an die Patienten auf den Wartelisten vermittelt wurden. Das sind 194 Transplantationen weniger gegenüber dem Vorjahreszeitraum, was einem Rückgang von 24 Prozent entspricht."
Was aus unserer Sicht ärgerlich ist, dass gleich in der Überschrift ausschließlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie als Ursache hierfür genannt wird (im weiteren Text werden auch noch andere genannt). Sicherlich hat auch Corona dazu beigetragen, aber diese Krankheit gab es im 1. Quartal 2021 auch schon. Und außerdem sind die sehr niedrigen Organspendezahlen seit Jahren ein frustrierendes Problem für uns Patienten. Abbau von Krankenhauspersonal, Ablehnung der Widerspruchslösung durch den Bundestag, Verzögerungen beim Aufbau des Organspenderegisters (s. unten) werden leider nicht thematisiert. Statt dessen versucht man es mit Apellen aus allzu bekannten Worthülsen wie "...Wartelisten nicht aus dem Blick verlieren..", "... nicht entmutigen lassen...", "Jeder von uns trägt hier eine große Verantwortung..." und "...Organspende gelingt nur, wenn alle mitmachen".
Zahmer und hilfloser geht's nicht mehr.

April 2022

>UKE-Patientenseminar zum Nachlesen

Am 22. 3. fand erneut ein interessantes Online-Patientenseminar  in Zusammenarbeit des Universitären Transplantationszentrum (UTC) des UKE mit dem UTC Patientenbeirat statt. Es gab wieder eine rege Beteiligung mit über 250 Teilnehmenden.
Alle Vorträge sind nun auf der Webseite des UTC zum Nachlesen eingestellt worden:

März 2022

Dankbarkeitsworkshop - online

„Glück in der Medizin“ ist eine speziell konzipierte Workshop-Reihe für organtransplantierte Patienten und Patientinnen von der Universität zu Lübeck in Kooperation mit dem Universitären Transplantation Centrum des UKE. Bereits beim letzten UKE-PatientInnenseminar wurde auf diesen Workshop hingewiesen. In dem Vortrag „Resilienz und Positive Psychologie - Wie können Transplantierte und WartelistenpatientInnen ihre Widerstandskraft stärken?“ hatte die Masterstudentin Frau Faber kurz ihre Studie vorgestellt, für die noch Teilnehmerinnen gesucht werden.
Die erste Workshopreihe ist angedacht für den 5. 4., 19. 4. und den 3. 5. jeweils von 17:00-18:30 Uhr im Online-Fomat. Eine weitere Workshopreihe findet dann am 27. 4., 11. 5., 25. 5 auch jeweils von 17:00 bis 18:30 Uhr ebenfalls über das Online-Format statt.
Das Informationsblatt enthält alle Details zu dieser Studie! Bei Erfüllung der Einschlusskriterien und Interesse möge man sich bitte über E-Mail anmelden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.!

Februar 2022

Kein Organspende-Register im März 2022

In den Debatten des Bundestages zur Neuordnung der Organspende mit einer Widerspruchslösung wurde von den Gegnern dieser Lösung die Einrichtung eines Organspende-Registers gepriesen. Dies sei der richtige Weg, um den Bundesbürgern einerseits ein "Nein" zur Organspende zu ersparen und andererseits ein "Ja" zu erleichtern, um die Zahl der Organspenden deutlich zu erhöhen. Die Umsetzung dieses mit vielen offenen Fragen behafteten und komplizierten IT-Verfahrens scheint, wie so oft bei Digitalisierungs-Projekten der öffentlichen Hand, in den Mühlen von Politik und Bürokratie zermahlen und auf den Sanktnimmerleinstag verschoben zu werden. Man denke an die elektronische Patientenakte, die nun schon ein Jahrzehnt geplant wird. Damit wird das Leiden unzähliger Menschen verlängert oder ihr Tod in Kauf genommen. Dabei hieß es doch im Zusammenhang mit Corona, jeder Tote sei einer zu viel.
Wir werden die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Wir planen, über dieses Thema  in der Sommer-Ausgabe unseren Mitglieder-Magazins (vorauss. August 2022) ausführlich zu berichten. Zunächst geben wir Ihnen einen Text der I. G. Niere NRW e. V. zur Kenntnis.
Wir hätten so gerne nicht Recht gehabt, als wir im Januar 2020 vorhersagten, dass das am 16. 1. 2020 beschlossene Organspenderegister nicht wie geplant zum 1. 3. 2022 in Betrieb gehen wird.
Zur Erinnerung: Ausschliesslich deutsche Bürger und Nicht-EU-Ausländer, keine EU-Ausländer, KÖNNEN sich bei der Beantragung/ Abholung eines Personalausweises/ Reisepasses/ Aufenthaltstitels in den Räumen der kommunalen Verwaltung online in ein Register eintragen, um dort ihre Bereitschaft oder ihre Verweigerung, Organe für den Fall ihres Hirntodes zu spenden, zu dokumentieren.
Nun deutet das Bundesgesundheitsmysterium an, dass sich die Inbetriebnahme verzögern könnte, weil sich die Bundesländer (!) nicht einigen können, in wessen Verantwortung die (technische) Anbindung der (kommunalen) Ausweisstellen fällt.
Es ist einfach unglaublich, wie kompliziert und rücksichtslos -weil auf dem Rücken der Schwerstkranken- politische Technokraten ihre Lust der Behinderung ausleben, frei nach dem Motto „Ich habe zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem!“.
Und wir vorhersagen weiter: es wird Schwierigkeiten geben bei der technischen Anbindung der Bildschirme/ Terminals in den kommunalen Ausweisstellen mit dem Zentralregister. Danach werden die Datenschutz-beauftragten den Untergang des Abendlandes prophezeien, u.a. deshalb, weil diese Terminals natürlich nicht auf den Fluren in den Ämtern stehen dürfen, sondern in den Arbeitsräumen der Sachbearbeiter, was natürlich die Personalräte in den Verwaltungen auf den Plan rufen wird, da die Beamten in der Zeit nur bedingt arbeiten können, die die Bürger benötigen, ihre Eingaben in das Register vorzunehmen.
Dieses Theater findet nur deshalb statt, weil die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der AfD und der Linken am 16. 1. 2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) gestimmt hatten, obwohl ihre Wähler die WSR mehrheitlich forderten (mit Ausnahme der AfD).

Dezember 2021

Keine INFO im Dezember

Liebe Mitglieder der Nieren Selbsthilfe Hamburg,

leider haben wir es nicht geschafft, in der Vorweihnachtszeit ein neues Heft unseres Mitglieder-Magazins "INFO" fertigzustellen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Grundsätzlich wird es für uns immer schwieriger, die nötigen Beiträge zu bekommen, weil der Kreis der aktiven Personen nach und nach kleiner wird. Hinzu kommt, dass unser für die Fertigstellung der Broschüre zuständiges Vorstandsmitglied durch verschiedene private Verpflichtungen nicht die nötige Zeit aufbringen konnte. Und auch Corona hinterlässt erhebliche Spruren, denn Versammlungen, Veranstaltungen, Vorträge und andere Aktivitäten waren kaum möglich, sodass wir darüber auch nicht berichten konnten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Es ist zwar zu befürchten, dass das in den kommenden Monaten kaum anders sein wird, gleichwohl planen wir eine nächste Ausgabe zum turnusmäßigen Termin im März 2022.

Oktober 2021

† Trauer um unseren Schriftführer Stefan Drass  †

Unser langjähriges Vorstandsmitglied Stefan Drass ist am 28. September 2021 im Alter von nur 60 Jahren verstorben.
Wir haben Stefan Drass viel zu verdanken. Er war lange Zeit in der Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V. aktiv tätig, zuerst als Kassenwart, dann als Schriftführer unseres Vereins.
Mit seiner Hilfsbereitschaft hat er viel für den Austausch unter den Mitgliedern und den Dialyse-Patienten in seiner behandelnden Praxis unternommen. Als ein "Wissender" am PC hat er sich auch für die neuen Formen des digitalen Austausches, wie digitale Vorstandskonferenzen oder zuletzt unsere Mitgliederversammlung im Juni 2021, engagiert.
Leider zeigten sich immer wieder gesundheitliche Probleme, trotz allem kam er immer zurück in unsere Mitte.
Nun ist eine vertraute Stimme verstummt. Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen.
 
Im Namen von Vorstand und Beirat der Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V.
Kerstin Kühn,Vorsitzende

August 2021

Organspende in Hamburg, Transplantationsbeauftragte, Entnahmekrankenhäuser

Im August 2021 wurde aus der Fraktion "Grüne" in der Hamburgischen Bürgerschaft eine interessante Kleine Anfrage an den Senat gestellt, die wir aus technischen Gründen erst jetzt hier präsentieren können. Es geht um die Organspende in Hamburg in den Jahren 2010 - 2020, die Organspenden aus den 22 Entnahme-Krankenhäusern in den Jahren 2018 - 2020 und die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung zur "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" innerhalb des Transplantationsgesetzes, die am 1. April 2019 in Kraft getreten ist. Die Anfrage sowie die Antworten des Senats dazu können Sie insgesamt und en detail →hier nachlesen.


Juni 2021

50. Mitgliederversammlung der Nieren Selbsthilfe e. V.

Am 8. Juni 2021 war es endlich so weit: Die lange aufgeschobene Mitgliederversammlung konnte endlich stattfinden. Aber leider doch nur digital und nicht "in echt". Trotzdem hatten sich 24 stimmberechtigte Mitglieder vor ihren Bildschirmen eingefunden. Dank der guten Vorbereitung der elektronischen Abläufe durch unsere Vorsitzende und ihrem Mann lief alles ohne nennenswerte Störungen. Auch die erforderlichen Abstimmungen konnten stattfinden. Und so wurde u. a. der auf 6 Personen erweiterte Vorstand gewählt:

  • Kerstin Kühn: Vorsitzende
  • Peter Stoetzer: Stellv. Vorsitzender
  • Carsten Schroers: Kassenwart
  • Stefan Drass: Schriftführer
  • Joan Meins: Besondere Aufgaben I
  • Jens Tamcke: Besondere Aufgaben II

Desweiteren wurden

  • Rudolf Kocken
  • Rolf Harms und
  • Frank Loscheider

als Kassenprüfer gewählt.

Wir hoffen sehr, dass wir uns auf der nächsten Mitgliederversammlung wieder persönlich begegnen können.


März 2021

Impfempfehlung des UKE für chronisch Nierenkranke

Das UKE  zusammen mit dem UTC-Patientenbeirat am 16. 3. 2021 ein Online-Patientenseminar angeboten. Es gab eine rege Beteiligung und sehr interessante Vorträge.Diese Vorträge sind nochmal unter folgendem Link abrufbar:
Es wurde ausdrücklich  im Patientenseminar für chronisch Nierenkranke Menschen empfohlen, sich impfen zu lassen.Die verschiedenen Impfstoffe wurden ausführlich dargestellt.
Derzeit werden noch keine Impfungen im UKE für Transplantierte angeboten.Alle chronisch nierenkranken Menschen  (Dialysepatienten und Transplantierte) in Hamburg können sich  in ihrer Dialysepraxis bzw. nephrologischen Nachsorgepraxis impfen lassen.Der Impfstoff von Astra Zeneca wurde dort zur Verfügung gestellt.
In Schleswig Holstein und Niedersachsen gibt es teilweise andere Regelungen. Daher wenden Sie sich bitte mit allen Fragen betreffend der Impfung an die genannten Praxen.
 

Januar 2021

Organspendezahlen bewegen sich wieder Richtung Keller

Im Januar 2021 jährt sich die Ablehnung der Widerspruchslösung durch den Deutschen Bundestages zum ersten Mal. Vor allem Grüne und Linke waren seinerzeit für die Fortsetzung der schon bestehenden Regelungen eingetreten, ergänzt um die Schaffung eines Online-Registers zur Erklärung der Spendebereitschaft. Von der Widerspruchslösung versprach man sich keine Erhöhung der Spendezahlen, sondern vielmehr von dem am 1. April 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“.
Der o. g. Jahrestag gibt nun Gelegenheit nachzuprüfen, ob die Hoffnungen vieler Abgeordneten, das GZSO werde die Organspendezahlen verbessern, in Erfüllung gegangen sind. Der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sind folgende Zahlen für den Zeitraum Januar – November zu entnehmen (jeweils 2018/2019/2020 – absolute Zahlen und Veränderungen zum Vorjahr):
Postmortale Organspender 865/+18.2% - 862/-0,3% - 852/-1,2%
Postmortal gespendete Organe 2.827/+18,5% – 2.788/-1,4% – 2.734/-1,9%
Postmortal gespendete Nieren 1.454/+18,5% – 1.426/-1,9% – 1.339/-6,1%
Also offenbar keine Wirkung des GZSO, sondern im Gegenteil abnehmende Zahlen insbesondere bei den Nierenspenden. Aus unserer Sicht keine Überraschung. Und wann das Online-Register kommt, steht wohl auch noch in den Sternen.

Januar 2021

Corona-Impfung - Aktuelle Informationen des UKE-Transplantationszentrums

Aktuelle Informationen zur Impfung von Transplantierten gegen Covid-19 finden Sie auf der Internetseite des Universitären Transplantationszentrums des UKE. Sie brauchen lediglich den nachfolgenden Link anzuklicken: https://www.uke.de/kliniken-institute/zentren/universitaeres-transplantations-centrum/infoblatt-corona-impfung-januar-2021.html
Das Informationsblatt des UKE soll laufend aktualisiert werden.

November 2020

Dj auf Rezept

Wir leben zwar in ungewöhnlicher Zeit und manches wundert einen nicht, aber den Disc-Jockey auf Rezept gibt es noch nicht. Vielmehr geht es um mehr Sicherheit bei der Dosierung von Arzneimitteln.
Wie viele Tabletten soll ich nehmen - und wann? Das sagen einem der Arzt und im Zweifel auch noch mal der Apotheker. Eine neue Regel soll helfen, dass es zu keinen Missverständnissen kommt.
Um Dosierungsfehler von Medikamenten noch umfassender zu vermeiden, müssen ab 1. November 2020 klare Dosierungsangaben auf allen ärztlichen Rezepten stehen. Darauf macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam.
Wenn ein Patient etwa täglich morgens, mittags und abends eine Tablette nehmen soll, werde die Dosierung auf dem Rezept mit 1-1-1 angegeben. So sollen Patienten und Apotheker besser Bescheid wissen und eine falsche Dosierung von Medikamenten soll vermieden werden.
Und was hat es mit dem „Dj“ auf sich?
Eine Ausnahme gilt nach Angaben der Apothekerverbände, wenn dem Patienten eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt oder er einen Medikationsplan hat, der die verordnete Arznei einschließt. In diesen Fällen müsse der Mediziner auf dem Rezept das Kürzel „Dj“ vermerken - das stehe für „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfolgt der Aufdruck der Dosierung hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Gleiches gilt gegebenenfalls für das „Dj“-Kürzel.
(Quelle: dpa).

August 2020

Fernsehdokumentation "45 Min" im NDR-Fernsehen: Organspende - Jetzt reden die Ärzte

Autorin Antje Büll konnte für diese Dokumentation Chirurginnen, Chirurgen und Transplantationsbeauftragte mit einem Kamerateam begleiten, um die emotionale und herausfordernde Arbeit rund um Organentnahme und Transplantation zu dokumentieren. Die Ärzte, etwa von der Medizinischen Hochschule Hannover, erklären dabei offen und eindrücklich, was Transplantationsmedizin für sie bedeutet. Den 45 Minuten langen Fernsehbeitrag können Sie in der Mediathek ansehen, wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Organspende-Jetzt-reden-die-Aerzte,sendung995924.html

Juni 2020

Hamburg: Gesundheit nur noch Anhängsel

Mit der Neubildung des Hamburger Senats am 10. Juni 2020 wurde die bisherige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgelöst und die Gesundheit der Sozialbehörde angegliedert, die nun Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration heißt (der Verbraucherschutz ist zur Justizbehörde gewandert). Auch wenn der Gesundheitsbereich mit einem eigenen Staatsratsposten bedacht wurde, kann man sich vorstellen, dass in der Mammutbehörde die Gesundheit nur noch ein Thema unter vielen sein wird und sicherlich nicht an erster Stelle stehen wird. Das wird auch deutlich in dem Koalitionsvertrag bzw. dem Regierungsprogramm von SPD und Grünen. Dort beginnt die Gesundheit auf Seite 163, umfasst nur 9 Seiten bei insgesamt 205 Programm-Seiten und die Vokabeln "Organspende" und "Transplantation" sucht man vergebens. Da ist zu befürchten, dass die im April 2019 beschlossenen strukturellen Verbesserungen bei der Organspende nur unter "ferner liefen" auf der Agenda stehen werden und wir weiterhin auf deutlich steigende Organspendezahlen warten müssen.
Wir werden aufmerksam beobachten, wie die Staatsrätin für den Gesundheitsbereich, Melanie Schlotzhauer (SPD), den Gesundheitssektor in Hamburg vertreten und die anstehenden Reformen bei der Organspende umsetzen wird. Als Gesundheitsexpertin ist sie unseres Wissens bisher weder politisch noch beruflich in Erscheinung getreten. Ihre Vita weist für die letzten 7 Jahre eine Geschäftsführung innnerhalb der Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH aus, einer Dachgesellschaft von vier Unternehmen zur Stärkung von Menschen für die Arbeitswelt.

Juni 2020

Mehr Kranke durch Senkung von Grenzwerten

Im Rahmen der ARD-Sendung "Plusminus" am 3. Juni 2020 gab es einen interessanten Beitrag darüber, wie durch die Senkung von Grenzwerten, hier waren es die LDL-Cholesterinwerte, immer mehr Menschen krank gemacht werden. Dementsprechend steigt die Verordnung von Medikamenten, mit denen die Grenzwerte erreicht werden sollen. Diese Grenzwert-Verschiebung ist zwar nicht neu, aber in diesem Fernsehbeitrag kommen kritische Mediziner-Stimmen zu Wort und vor allem wird auf die Verflechtung der Mediziner, die für die Festlegung der Grenzwerte in den sog. Leitlinien verantwortlich sind, mit der Pharma-Industrie eingegangen. Den Fernsehbeitrag kann man noch bis zum 3. Juni 2021 ansehen unter der Adresse https://www.ardmediathek.de/ard/video/plusminus/ldl-cholesterin-mehr-menschen-sollen-medikamente-bekommen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8wNTRkZTk2Mi1jYTQ0LTRlYzUtODM5Yi1mOWMxY2JhYzJhOTI/
Um die Bewertung medizinischer Behandlungsleitlinien auf ihre Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie kümmert sich Leitlinienwatch, die auch in der o. g. Sendung zu Wort gekommen sind. Deren Punktesystem belohnt Maßnahmen, mit denen der Einfluss von Interessenkonflikten reduziert wird. Leitlinienwatch wird von Mezis, NeurologyFirst und Transparency Deutschland getragen.

Mai 2020

Informationen zu Corona im Internet

Die weiter unten bereits genannten Internetadressen haben wir hier zusammen mit weiteren Informationsmöglichkeiten im Netz zusammengefasst:


Mai 2020

Höhere Zuzahlungen bei Immunsuppressiva?

Augenscheinlich werden inzwischen auch bei Immunsuppressiva durch die gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Rabattverträge über Generika mit den Pharmaherstellern abgeschlossen. Das führt dazu, dass die gewohnten Originalpräparate, z. B. Myfortic von Novartis, nicht mehr von den Apotheken ausgegeben bzw. von den Patienten*innen hohe Zuzahlungen verlangt werden.
Grundsätzlich sollen sich die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen bei der Verordnung von Arzneimitteln an den Geboten der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren. Die aus diesem Grunde bereits 2006 erlassenen Regelungen erlauben den Krankenkassen den Abschluss von Rabattverträgen mit den Arzneimittelherstellern (§ 130 Abs. 8 SGB V).
Für die Apotheken besteht daher eine Verpflichtung zum Austausch des verordneten Arzneimittels gegen ein wirkstoffgleiches Rabattvertrags-Arzneimittel. Wünscht der Versicherte das Originalpräparat und hat der Vertragsarzt das nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss der/die Versicherte die Mehrkosten selbst tragen.
 
Wie zu verfahren ist, wenn es bei Ihnen zu solch einem Vorgang kommt:
  • Der behandelnde Arzt hat die Möglichkeit, in begründeten medizinischen Einzelfällen durch das Setzen des "aut Idem"-Kreuzes auf dem Rezept einen solchen Austausch in der Apotheke auszuschließen. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen vorliegen, kann nur der behandelnde Arzt im Rahmen seiner Therapie-Hoheit treffen und sollte das auch.
  • Es ist ausreichend, wenn der behandelnde Arzt die Gründe, die zu einer Verordnung mit "aut Idem"-Setzung führen, in der Patientenakte dokumentiert.
  • Eine Genehmigung der Krankenkasse für das Setzen des "aut Idem"-Kreuzes ist rechtlich nicht zulässig (§ 29 Abs. 1 Bundesmantelvertrag Ärzte).
  • Da nachweislich die Anwendung von Generika in der Schwankungsbreite der Bioverfügbarkeit ein gewisses Risiko birgt, ist es inzwischen gängige Praxis, dieses "aut idem"-Kreuz für Immunsuppressiva zu setzen. Sollten Sie jedoch hier Schwierigkeiten in der Apotheke bekommen, wenden Sie sich auf jeden Fall zuerst an Ihren behandelnden Arzt und klären sie die Problematik.
  • Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an die Vorsitzende der Nieren Selbsthilfe Kerstin Kühn.
Im Übrigen stehen sowohl der Wirkstoff Cyclosporin als auch Tacrolimus auf der Substitutions-Ausschlussliste. Das hießt, hier darf das Originalpräparat sowieso nicht ausgetauscht werden (https://www.deutschesarztportal.de/download/public/rp/rp_substitutionsausschlussliste.pdf).

April 2020

Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche

Auf der Internetseite https://www.intensivregister.de/#/intensivregister können Sie erfahren, wie die intensivmedizinischen Bereiche der deutschen Krankenhäuser aktuell mit Covid-19-Patienten belegt sind. In der Listendarstellung können Sie das Bundesland auswählen, daneben gibt es eine Kartenansicht und eine Ländertabelle.

März 2020

Immungeschwächte Menschen keine Corona-Risikogruppe?

In einer Veröffentlichung der Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene im Schweizer Kantonsspital St.Gallen vom 26. März 2020 teilt der dortige Chefarzt der Infektiologie, Prof. Pietro Vernazza, mit, dass Patienten mit geschwächtem Immunsytem, insbesondere auch Personen, welche mit Immunsuppressiva behandelt werden, bei schweren Verlaufsformen der Covid-19 Erkrankungen nicht auftauchen. Er beruft sich dabei auf Lorenzo D’Antiga vom Transplantationszentrum in Bergamo, dem Epizentrum der Covid-19 Erkrankung in Italien. Den Artikel können Sie aufrufen, wenn Sie auf nachfolgenden Link klicken: https://infekt.ch/2020/03/immunschwaeche-und-schwangerschaft-kein-covid-19-risikofaktor/ oder über die Internetseite von Swiss Propaganda Research https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/, auf der noch andere interessante Informationen über Corona zu finden sind.

Januar 2020

Die Zukunft der Organspende - ohne Widerspruchslösung

Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag die drei zur Entscheidung anstehenden Gesetzes-Entwürfe beraten und abgestimmt. Die von Gesundheitsminister Spahn und anderen eingebrachte doppelte Widerspruchslösung ist mit 379 Nein-Stimmen (292 Ja/3 Enthaltungen/35 nicht abgegeben) abgelehnt worden. Statt dessen haben die Volksvertreter sich für den maßgeblich von den Grünen und Linken eingebrachten Gesetzes-Entwurf entschieden, der allerdings befürchten lässt, dass sich die bisherige Misere auf dem Gebiet der Organspende nicht signifikant mildern wird. Und es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die auf der Warteliste dringend auf ein Organ warten. Für die Nieren Selbsthilfe ist es ebenfalls eine herbe Enttäuschung.
Einzelheiten zur namentlichen Abstimmung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656. Hier können Sie erkennen, wie die einzelnen Abgeordneten gestimmt haben, also auch der/die in Ihrem Wahlkreis.
Wir haben das Thema in unserem Mitgliedermagazin Info 183 vom März 2020 ausführlich aufbereitet.

November 2019

Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Versorgung (DVG)

Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) beschlossen. Den entsprechenden Gesetzestext können Sie in der Entwurfs-Fassung hier studieren. Folgende Neuerungen sind vorgesehen:

  • Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen.
  • Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können.
  • Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Video-Sprechstunden anbieten, leichter finden können. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.
  • Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html


September 2019

Die Zukunft der Organspende - Anhörung im Gesundheitsausschuss

Nach der Beratung der drei eingebrachten Gesetzes-Entwürfe (siehe unten) hat als nächsten Schritt der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. September 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An der Anhörung haben 22 Sachverständige teilgenommen: Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Stiftung Organstransplantation (DSO), Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz-und Gefäßchirurgie (DGTHG), Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), Eurotransplant, Junge Helden e.V., Kommissariat der deutschen Bischöfe, TransDia Sport Deutschland e.V., Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz), Prof. Dr. Peter Dabrock (Deutscher Ethikrat), Dr. Fritz Diekmann (Hospital Clinic, Barcelona), Prof. Dr. Kai-Uwe Eckardt (Charité Berlin), Dr. Beatriz Dominguez Gil (Organización Nacional de Trasplantes), Prof. Dr. Ralph Hertwig (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung), Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), Prof. Dr. Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Ulrich Kunzendorf (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein), Prof. Dr. Heinrich Lang (Universität Greifswald), Prof. Dr. Reinhard Merkel (Universität Hamburg), Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel (Universität Bayreuth), Hans Martin Wirth (Diakoniepfarrer em.), Gudrun Ziegler.
19 (in fetter Schrift oben) dieser Sachverständigen haben zuvor eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können (in einem Dokument in alphabetischer Reihenfolge; aber Achtung: es sind 152 Seiten mit über 6 MB). Außerdem gibt es ein noch nicht redigiertes Protokoll dieser Sitzung, das Sie hier anklicken können.

Juni 2019

Bundestagsdebatte über die Zukunft der Organspende

Nach der Orientierungsdebatte am 28. November 2018 über die Widerspruchslösung hat der Deutsche Bundestag
am 26. Juni 2016 in erster Lesung die von drei Seiten eingebrachten Gesetzes-Entwürfe zur zukünftigen Ausgestaltung der Organspende beraten. Eingebracht hatten diese Gesetzes-Entwürfe eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Spahn und den SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach →lesen und eine ebenso interfraktionelle Gruppe um die Co-Vorsitzende der Grünen und der Linkspartei →lesen. Die AfD wollte da nicht zurückstehen und hat inzwischen einen eigenen Gesetz-Entwurf entwickelt →lesen.
Unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-organspende-646302 ist ein Artikel des Bundestages zu lesen, der den wesentlichen Inhalt der Redebeiträge wiedergibt. Auf dieser Seite können Sie auch die Video-Aufnahme der Redebeiträge aufrufen.
Wer es ausführlicher möchte, kann das stenografische Protokoll hier nachlesen, das alle Debattenbeiträge wortwörtlich wiedergibt.
Die vorgelegten Entwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
 

Mai 2019

Bundestagsabgeordnete stellen Alternative zur Widerspruchslösung vor

Am 6. Mai 2019 haben die Abgeordneten um die Co-Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, ihre Lösung zur Ausgestaltung der Organspende vorgestellt. Demnach:
  • Soll ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ-und Gewebespende abgeben können.
  • Soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen möglich sein.
  • Sollen die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ-und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen. Die Beratung hat ergebnisoffen zu erfolgen. Die Ärztinnen und Ärzte haben ihre Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass keine Verpflichtung besteht, sich über ihre Bereitschaft zur Organ und Gewebespende zu erklären.
  • Sollen die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entsprechend erweitert werden.

 Den von der Abgeordnetengruppe vorgelegten Gesetz-Entwurf können Sie hier nachlesen.


April 2019

Initiativen im Bundestag für die Widerspruchslösung - und dagegen

Am 1. April 2019 haben die Abgeordneten Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister (CDU), Prof. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Dr. Petra Sitte (LINKE) ihren parteiübergreifenden Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung vorgestellt. Er sieht vor, dass in Zukunft jede und jeder als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch oder einen entsprechend anders lautenden Willen erklärt. Dazu ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit folgenes zu lesen:
"Wichtig für eine gute Entscheidung seien umfassende Information über die Organspende und die neuen Reglungen, betonte Spahn. Im Gesetzentwurf werde deshalb auch besonderer Wert auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gelegt: Neben einer umfassenden Informationskampagne soll jeder Bürger drei Mal ab Inkrafttreten des Gesetzes über die neue Rechtslage informiert werden. Künftig sollen in einem Organ- und Gewebespenden-Register die Erklärungen gegen eine Organspende gespeichert werden. Das schafft größere Rechtssicherheit für Ärzte, die Organe entnehmen wollen.
Da die Diskussion über die Widerspruchslösung eine grundlegende Abwägungsfrage sei, lege das Bundesgesundheitsministerium keinen eigenen Gesetzesentwurf vor, so Spahn. Stattdessen gebe es Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt werde."
Eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe um die Co-Vorsitzende der Grünen Annalena Baerbock schlägt dagegen verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger etwa beim Ausweisabholen in Ämtern vor.
Diese Konstellation zeigte sich bereits bei der sog. Orientierungsdebatte im Bundestag Ende November 2018 zu diesem Thema (s. hierzu unsere Auswertung in der Info Nr. 180).

März 2019

Widerspruchslösung nun auch in England

Englische Parlamentarier haben laut Medienberichten am 26. Februar 2019 ein Gesetz zur Neuregelung von Organspenden verabschiedet. Demnach soll künftig von der Zustimmung des möglichen Spenders ausgegangen werden, wenn nicht explizit dessen Widerspruch vorliegt. Bislang gilt in England die Zustimmungsregelung, laut der das explizite Einverständnis des Organspenders nötig ist.
England folgt damit dem Beispiel von Wales, wo die Widerspruchsregelung im Jahr 2015 eingeführt wurde. Seitdem sind dort die Zustimmungsraten für Organspenden auf 75 Prozent gestiegen. Auch das schottische Parlament wird eine Überarbeitung der Regelung in dieser Woche diskutieren.
Regierungsminister argumentieren, dass die Änderung der Gesetzgebung, die mit Jahresbeginn 2020 in Kraft treten soll, allein in England bis zu 700 Leben pro Jahr retten könnte. In Großbritannien stehen derzeit rund 6.000 Menschen auf der Transplantationsliste. Im vergangenen Jahr starben mehr als 400 Patienten, während sie auf ein geeignetes Organ warteten.

März 2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 14. März 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums, die anlässlich des Kabinettsbeschlusses im September 2018 herausgegeben wurde, finden Sie hier.

Februar 2019

Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Organspende

Der Bundestag hat am 14. Februar 2019 das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz kann nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat Anfang April 2019 in Kraft treten. Es umfasst folgende Eckpunkte:

  • Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
  • Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt
  • Die Entnahmekrankenhäuser bekommen mehr Geld
  • Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
  • Potenzielle Organspender besser erkennen und melden
  • Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden
  • Angehörige sollen besser betreut werden

Weitere Einzelheiten und den Gesetzentwurf im Wortlaut können Sie hier nachlesen.


Februar 2019

Fälschungssichere Arzneimittel

Ab dem 9. Februar dürfen nach der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (2011/62/EC) verschreibungspflichtige Medikamente nur noch mit fälschungssicheren Merkmalen und einem Manipulationsschutz auf der Verpackung ausgegeben werden.
Zum einen müssen die Medikamentenverpackungen eine Vorrichtung gegen Manipulationen aufweisen, d. h. eine Art Erstöffnungsschutz. Dieser kann z.B. aus Klebepunkten, Klebesiegeln oder perforierten Öffnungslaschen bestehen. Zum anderen muss auf jeder Verpackung ein individuelles Erkennungsmerkmal vorhanden sein, das sich aus vier Elementen zusammensetzt:
  • dem Produktcode,
  • einer Seriennummer,
  • der Chargenbezeichnung und
  • dem Verfallsdatum.

Der Produktcode enthält die Pharmazentralnummer des Arzneimittels, wodurch Darreichungsform, Wirkstärke, Packungsgröße und Verpackungsart identifiziert werden können. Die Seriennummer besteht aus einer zufällig ausgewählten 20-stelligen Folge von Zahlen und Buchstaben. Alle vier Elemente bilden zusammen den „Data Matrix Code“, einem dem QR-Code ähnlichen Quadrat auf der Verpackung.


Februar 2019

Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Der Bund soll künftig bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten mehr Befugnisse bekommen. Auch die Arzneimitteltherapie soll im Sinne der Patientensicherheit verbessert werden. Dazu wird unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Außerdem wird geregelt, dass für die Versicherten künftig die Zuzahlung entfällt, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen. Für die Patienten soll künftig der Zugang zu biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, deren Patent abgelaufen ist (sog. Biosimilars) verbessert werden. Außerdem enthält der Gesetzentwurf einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. Es soll Mitte 2019 in Kraft treten.

November 2018

Bundestagsdebatte über die Widerspruchslösung

Am 28. November 2018 hat der Deutsche Bundestag die von Gesundheitsminister Spahn angestoßene Debatte über die Widerspruchslösung geführt. Beschlüsse wurden nicht gefasst.
An der Debatte haben sich 38 Abgeordnete beteiligt. In der Mediathek des Parlamentsfernsehens des Bundestages können Sie die Debattenbeiträge als Video ansehen, wenn Sie folgenden Link aufrufen https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7295094#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyOTUwOTQ=&mod=mediathek. Zunächst erscheinen dort 4 Abgeordnete. Wenn Sie darunter "alle Reden anzeigen" anklicken, erscheinen die Videos der übrigen Rednerinnen und Redner.
Außerdem gibt es ein vom Bundestag zusammengestelltes Textdokument, in dem die wesentlichen Aspekte einiger Redebeiträge wiedergegeben sind. Hierhin führt Sie folgender Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-organspende/580078
Wer es ausführlicher möchte, kann das stenografische Protokoll hier aufrufen, das alle Debattenbeiträge wortwörtlich wiedergibt.
 

Juli 2018

Organspendezahlen steigen wieder

Vor kurzem konnte man in verschiedenen Publikationen von einer erfreulichen Entwicklung lesen: Im ersten Halbjahr 2018 haben sich die Organspenden gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des vergangenen Jahres verbessert. Nach Mitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) waren im ersten Halbjahr 2018 bundesweit 484 OrganspenderInnen zu verzeichnen gegenüber 412 im entsprechenden Zeitraum 2017. Das ist eine Steigerung von 17,5%. In der Region Nord, die neben Hamburg die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfasst, ist die Zahl von 58 auf 78 gestiegen (plus 35%). In Hamburger Krankenhäusern wurden 30 OrganspenderInnen registriet gegenüber nur 13 im ersten Halbjahr 2017 (plus 130%).
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden bundesweit 811 Nieren transplantiert gegenüber 686 im vergangenen Jahr, eine Steigerung um rd. 18%. Für Hamburg liegen uns keine Zahlen vor. Wegen der historisch schlechtesten Zahlen im vergangenen Jahr sind hohe Steigerungsraten allerdings leicht zu erreichen.

März 2018

Die AOK stellt ihren Krankenhaus-Report vor

Am 19. März 2018 hat die AOK ihren Krankenhaus-Report 2018 vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen strukturelle Fragen der Krankenhausplanung. Die AOK pladiert grundsätzlich für eine stärkere Zentralisierung der Krankenhäuser in Deutschland, weil ihrer Ansicht nach dadurch die Behandlungsqualität gesteigert werden kann. Einzelheiten können Sie unter http://aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2018/index_20177.html nachlesen.


Februar 2018

Niederlande ist das 18. europäische Land, das die Widerspruchslösung einführt

Nach dem neuen Gesetz erhalten alle Bürgerinnen und Bürger einen Brief, in dem sie gefragt werden, ob sie nach dem Tod ihre Organe spenden wollen. Antworten sie nicht, werden sie automatisch als Spender registriert. Bislang mussten sie sich - wie in Deutschland - aktiv registrieren lassen, wenn sie nach ihrem Tod Organe für Transplantationen spenden wollten.
Das umstrittene Gesetz wurde am 13. Februar 2018 von der ersten Kammer des Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen: 38 Abgeordnete stimmten dafür, 36 dagegen. Die Zweite Kammer hatte bereits im Herbst 2016 mit nur einer Stimme Mehrheit zugestimmt. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, entscheidet die Regierung in Den Haag.
Die Niederlande wollen so dem Mangel an Spenderorganen entgegenwirken. Bislang kamen dort nur 15 Spenderinnen und Spender auf eine Million Einwohner, Spanien ist weltweit das Land mit der höchsten Rate – dort kamen etwa 40 Spender auf eine Million Einwohner.
Mit 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner rutschte die Bundesrepublik in Europa endgültig auf die untersten Tabellenränge; nur Griechenland, Rumänien, Bulgarien und Albanien haben noch weniger Spender. Die Zahl ist so niedrig, dass nun theoretisch sogar die Mitgliedschaft im Eurotransplant-Verbund zur Disposition steht. Denn dort geht man erst ab zehn Spendern pro Million Einwohner von einem "ernst zu nehmenden Organspendesystem" in einem Land aus.
Eine Widerspruchslösung wurde auch in Deutschland immer wieder diskutiert. Leider stehen unsere Abgeordneten im Bundestag dieser Möglichkeit mehrheitlich ablehnend gegenüber und, das darf nicht verschwiegen werden, auch unser Bundesverband setzt sich hierfür nicht ein, sondern möchte eine Erhöhung der Organspendezahlen mit einer besseren Organisation erreichen.

Januar 2018

Organspendezahlen auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren

Hierzu hat der Vorsitzende unseres Bundesverbandes, Peter Gilmer, kürzlich folgendes Rundschreiben verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes, liebe Mitgliedsvereine,
die seit Inkraftsetzung des Transplantationsgesetzes vor 20 Jahren niedrigsten aktuellen Organtransplantationszahlen sind Anlass genug, um allen Beteiligten deutlich ins Gewissen zu reden. Die Gewinnung von Organen muss besser organisiert werden und dafür gilt es, unsere INITIATIVE Nierentransplantation so rasch wie möglich umzusetzen. Wir haben gemeinsam mit den anderen Gesellschaften im nephrologischen Bereich das Wichtigste in 5 Punkten zusammengefasst und daraus die zentralen Forderungen an unser Gesundheitssystem formuliert. Diese Ziele haben wir schon vor mehr als drei Jahren auf den Weg gebracht, weil wir unter den verschiedenen Gruppierungen von Transplantationsbetroffenen mit weitem Abstand die größte Gruppe in Deutschland sind (ca. 25.000 Nierentransplantierte und ca. 7.000 Nieren-Wartepatienten) und damit genau wissen „wo uns der Schuh drückt“. Es kommen viel zu wenig Nieren zur Transplantation und das muss besser organisiert werden. An der Bevölkerung liegt es nicht, denn mehr als die Hälfte stehen der Organspende positiv gegenüber – was bedeutet, dass die potentiell möglichen Organspenden, unter Berücksichtigung aller denkbaren Einschränkungen, nicht einmal annähernd erreicht werden.
Darum geht es und darum werden wir uns noch mehr kümmern.

Eine Pressemitteilung des Bundesverbandes der Organtransplantierten e.V. zu dieser Situation können Sie hier lesen.


November 2017

Operationen für den Profit?

Der Fernsehsender N 3 ist im Rahmen seiner Sendung „Markt“ am 6. November 2017 der Frage nachgegangen, ob Krankenhäuser zunehmend profitorientiert handeln und aus rein wirtschaftlichen Gründen operieren. Den Filmbeitrag sowie den dazu veröffentlichten Text können Sie sich ansehen, wenn Sie hier klicken.
Zwei ehemalige Professoren haben in einer selbst finanzierten Studie untersucht, warum die Patientenzahlen in Krankenhäusern ständig steigen, während sich die Aufenthaltsdauer der Patienten immer weiter verkürzt. Dafür interviewten sie 60 Ärzte und Geschäftsführer in zwölf Bundesländern.
Die Studie bestätigt, dass im Klinikalltag ein enormer ökonomischer Druck herrscht. Deshalb würden etwa Patienten im Krankenhaus aufgenommen, ohne dass es medizinisch notwendig sei. Außerdem würden Patienten nicht selten aus rein wirtschaftlichen Gründen operiert.

Oktober 2017

1 Jahr Medikationsplan: Noch viele Unzulänglichkeiten

Gesetzlich versicherte Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel parallel anwenden, haben seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihren Arzt (wir berichteten, s. Beitrag unten). Die hkk Krankenkasse hat dazu eine Studie erstellt, an der 324 Personen aus dem Kreis ihrer Versicherten mit Anspruch auf einen Medikationsplan teilgenommen haben. Dabei hat sich u. a. Folgendes ergeben:

  • Nur 37,7 % haben einen Medikationsplan erhalten.
  • 25 %, die einen Medikationsplan erhalten haben, wurden gar nicht oder nur unzureichend über den Sinn des Plans aufgeklärt.
  • Fast 21 % waren weder über den Nutzen noch über die Einnahmemodalitäten der verordneten Medikamente informiert wurden.
  • 43 % wurden nicht darauf hingewiesen, den Plan auch zum Besuch anderer Ärzte mitzunehmen und ggf. ergänzen zu lassen.
  • 51,6 % wurden nicht gefragt, ob sie sich zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke gekauft hätten.
  • 32,5 %, die bei anderen Ärzten als dem Ersteller des Medikationsplans in Behandlung sind, wurden nicht nach dem Medikationsplan gefragt. Sofern der Medikationsplan bei diesen Arztkontakten überhaupt eine Rolle spielte, wurde dieser bei 14,3 % der befragten Patienten nicht ergänzt.

Oktober 2017

Entlassmanagement - weitere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten. Etwas ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der →Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dort ist auch der Vertragstext als Grundlage des Entlassmanagements nachzulesen.


Oktober 2017

Neues zum Transplatationsregister

Über die Einrichtung eines Transplantationsregisters haben wir Sie bereits im Juli 2016 informiert (s. Beitrag ganz unten). In dem Register werden wichtige Daten der Organspender, Lebendspender, Wartepatienten und Organtransplantierten anonym gespeichert. Um Ihre medizinischen Daten für das Register weiterleiten zu dürfen, benötigen die Transplantationszentren Ihre ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung. Dazu erhalten Sie durch Ihr Transplantationszentrum eine "Patienteninformation zu Übermittlung transplantationsmedizinischer Daten" und die dazugehörige Einverständniserklärung. Eine kurze Information der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenverbände können Sie →hier lesen


Juli 2017

Dialysezentren und -praxen in Hamburg und Umgebung

In der Juli-Ausgabe unseres Mitgliedermagazin "Info" ist eine große Übersichtstabelle über die Dialysepraxen und -zentren in Hamburg und der näheren Umgebung mit Stand vom Mai 2017 enthalten. Auf unserer Internetseite finden Sie diese Übersicht unter →Informationen/weitere Informationen/Dialyse.