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Aktuelles

April 2024
Transplantation von Schweinenieren
Der weltweit erste Mensch mit einer transplantierten Schweineniere hat das Krankenhaus knapp drei Wochen nach der Operation verlassen können. Der Organempfänger erhole sich gut und werde die Genesung nun zu Hause fortführen, teilte das Krankenhaus in Boston mit. Der 62-jährige Patient sagte, dieser Tag bedeute nicht nur führ ihn einen Neuanfang.
Für den Einsatz solcher Organe muss das Erbgut der Spendertiere verändert werden, sonst käme es bei der Übertragung zu einer sofortigen Abstoßungsreaktion. Zwar hätten sich Anzeichen einer Abstoßung gezeigt, mit Medikamenten sei die Immunreaktion aber eingedämmt worden.
Ob diese Art der Organtransplantation einen Ausweg aus dem Organmangel in Deutschland bietet, lässt sich anhand dieses Einzelfalls noch nicht abschätzen. Hier wird man wohl noch einige Jahre Erfahrungen sammeln müssen.

 
März 2024
Mitglieder-Magazin "Info" kommt nicht mehr
Nach 191 Ausgaben seit 1974 endet die Geschichte unseres Mitglieder-Magazin "Info", das wir Ihnen zuletzt zweimal jährlich zugeschickt haben. Wir hatten gehofft, noch bis zur Ausgabe Nr. 200 durchhalten zu können. Leider gibt es auch in unserem Verein einen Personalmangel, der einher geht mit dem Rückgang unserer Mitgliederzahl, dem steigenden Durchschnittsalter, der Zunahme der gesundheitlichen Probleme und der allgemeinen Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder, sowie die daraus resultierende geringere Zahl von Aktiven. Uns fehlt dadurch das Material, um unsere "Info" regelmäßig und in vertretbarem Umfang zu füllen. Vielleicht wird es im Einzelfall und anlassbezogen eine einzelne Ausgabe geben. Wir werden außerdem versuchen, wichtige Informationen auf anderen Wegen zu Ihnen zu transportieren, u. a. über diese Internetseite oder mit einem einfachen Brief. Auf jeden Fall bleibt unseren Mitgliedern als Informationsmedium die 6x im Jahr erscheinende Zeitschrift unseres Bundesverbandes Niere e. V. erhalten.

 
März 2024
Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise
Mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Bundestages ist es endlich soweit: Das Organspende-Register nimmt seine Arbeit auf. Allerdings nur schrittweise, aber immerhin. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ist dazu folgendes zu lesen:
"Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter https://www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z. B. Personalausweis) zu hinterlegen.
Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Daher mein Appell: Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende! (Zitat K. Lauterbach)
Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen. (Zitat K. Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte)
In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.
In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.
Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe." (Hervorhebungen durch Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V.)

 
Januar 2024
Unser Bewegungsprogramm für 2024
Auch 2024 bieten wir unseren Mitgliedern ein Bewegungsprogramm mit 12 Terminen von Januar bis November an. Gäste sind, sofern es von der Teilnehmerzahl her möglich ist, herzlich willkommen. Grundsätzlich bleiben wir bei unserer zeitlichen Systematik, also in den ungeraden Monaten am letzten Sonnabend und in den geraden am letzten Donnerstag. In diesem Jahr müssen wir aufgrund von Feiertagen im März und Oktober Ausnahmen machen. Auch im November haben wir auf Donnerstag vorgezogen.
 
Es ergeben sich folgende Termine:
Samstag, 27. Januar 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Donnerstag, 29. Februar 2024 - Spaziergang und Ausstellung im UKE
Samstag, 23. März 2024 - Von Horner Rennbahn zur Ritterstraße
Donnerstag, 25. April 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Samstag, 25. Mai 2024 - Bredenbeker Teich
Donnerstag, 27. Juni 2024 - Von Bardowick nach Lüneburg
Samstag, 27. Juli 2024 - Minigolf
Donnerstag, 29. August 2024 - Lüneburger Heide von Undeloh nach Wilsede
Donnerstag, 12. September - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
Samstag, 28. September 2024 - Billerhuder Insel
Donnerstag, 24. Oktober 2024 - Von Reinbek nach Bergedorf
Donnerstag, 28. November 2024 - Kegelnachmittag in Barmbek-Süd
 
Bei den Routen/Aktivitäten handelt es sich um grobe Überlegungen, die im Laufe des Jahres evtl. noch revidiert werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Termine aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verschoben werden müssen. Auch eine Absage ist möglich, wenn das Wetter nicht mitspielt oder eine Krankheit dazwischenkommt. Deshalb informieren Sie sich stets kurz vorher auf unserer Internetseite oder durch Anruf/SMS (01575 337 1234 oder 04105 7058) bzw. E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bei Jens Tamcke, dem Organisator dieser Veranstaltungen. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich (außer bei den Kegelterminen), trotzdem wäre es schön, wenn Sie Ihr Kommen ankündigen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.

 
Dezember 2023
Bundesrat für die Widerspruchslösung
Der Bundesrat will die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich erhöhen. Dazu sprach sich die Länderkammer sprach sich am 15. Dezember 2023 für die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung aus. Danach wäre jeder Bundesbürger ein potenzieller Organspender - außer er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Die Länderkammer stimmte einer Initiative von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zu. In dem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die derzeit geltende "erweiterte Zustimmungslösung" habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es in dem Beschluss: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen.
Vor fast vier Jahren lehnte der Bundestag die Widerspruchslösung noch einmal ausdrücklich ab. Ärzteorganisationen, aber auch BundesgesundheitsministeKarl Lauterbach (SPD) machten sich zuletzt mehrfach für einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung stark.
Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies am Freitag im "Stern" auf das Leid der mehr als 8.000 Menschen, die derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
"Es ist inzwischen alles unternommen worden, um im Rahmen unserer Zustimmungsregelung die Zahlen nach oben zu bringen. Wir müssen so ehrlich sein und zugeben, dass das alles nicht hilft."

 
September 2023
Neue Experimente zur Gewinnung von Spenderorganen
Forschern in China ist es gelungen, in Embryos von Schweinen Nierengewebe mit überwiegend menschlichen Zellen heranwachsen zu lassen. Dazu schalteten sie in den Embryos zwei Gene aus, die wichtig für die Entwicklung von Nieren sind. Stattdessen ist es gelungen, hier Nierengewebe aus menschlichen Stammzellen hineinwachsen zu lassen. Die dadurch im Schweineembryo entstehenden menschlichen Nieren können später als Spenderorgane verwendet werden. Wir vermuten aber, dass es bis dahin noch ein ziemlich weiter Weg sein wird, der unserem gegenwärtigen Organmangel wohl kaum verbessern dürfte. Und ein Grund, das geplante Organspenderegister noch weiter zu verzögern, ist es erst recht nicht.

 
Mai 2022
Angebot für Transplantierte und Wartelisten-Patienten am UKE
In Kooperation mit dem Universitären Transplantations Centrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
bieten wir von den Lebertransplantierten Deutschland e. V. und der Nieren Selbsthilfe Hamburg e. V. als ehrenamtliche Mitarbeiter des UKE allen organtransplantierten Patientinnen und Patienten sowie auf eine Transplantation wartenden Personen persönliche Gespräche im Rahmen der Selbsthilfe an.

 
August 2021
Organspende in Hamburg, Transplantationsbeauftragte, Entnahmekrankenhäuser
Im August 2021 wurde aus der Fraktion "Grüne" in der Hamburgischen Bürgerschaft eine interessante Kleine Anfrage an den Senat gestellt, die wir aus technischen Gründen erst jetzt hier präsentieren können. Es geht um die Organspende in Hamburg in den Jahren 2010 - 2020, die Organspenden aus den 22 Entnahme-Krankenhäusern in den Jahren 2018 - 2020 und die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung zur "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" innerhalb des Transplantationsgesetzes, die am 1. April 2019 in Kraft getreten ist. Die Anfrage sowie die Antworten des Senats dazu können Sie insgesamt und en detail →hier nachlesen.

 
November 2020
Dj auf Rezept
Wir leben zwar in ungewöhnlicher Zeit und manches wundert einen nicht, aber den Disc-Jockey auf Rezept gibt es noch nicht. Vielmehr geht es um mehr Sicherheit bei der Dosierung von Arzneimitteln.
Wie viele Tabletten soll ich nehmen - und wann? Das sagen einem der Arzt und im Zweifel auch noch mal der Apotheker. Eine neue Regel soll helfen, dass es zu keinen Missverständnissen kommt.
Um Dosierungsfehler von Medikamenten noch umfassender zu vermeiden, müssen ab 1. November 2020 klare Dosierungsangaben auf allen ärztlichen Rezepten stehen. Darauf macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam.
Wenn ein Patient etwa täglich morgens, mittags und abends eine Tablette nehmen soll, werde die Dosierung auf dem Rezept mit 1-1-1 angegeben. So sollen Patienten und Apotheker besser Bescheid wissen und eine falsche Dosierung von Medikamenten soll vermieden werden.
Und was hat es mit dem „Dj“ auf sich?
Eine Ausnahme gilt nach Angaben der Apothekerverbände, wenn dem Patienten eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt oder er einen Medikationsplan hat, der die verordnete Arznei einschließt. In diesen Fällen müsse der Mediziner auf dem Rezept das Kürzel „Dj“ vermerken - das stehe für „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfolgt der Aufdruck der Dosierung hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Gleiches gilt gegebenenfalls für das „Dj“-Kürzel.
(Quelle: dpa).

 
Juni 2020
Mehr Kranke durch Senkung von Grenzwerten
Im Rahmen der ARD-Sendung "Plusminus" am 3. Juni 2020 gab es einen interessanten Beitrag darüber, wie durch die Senkung von Grenzwerten, hier waren es die LDL-Cholesterinwerte, immer mehr Menschen krank gemacht werden. Dementsprechend steigt die Verordnung von Medikamenten, mit denen die Grenzwerte erreicht werden sollen. Diese Grenzwert-Verschiebung ist zwar nicht neu, aber in diesem Fernsehbeitrag kommen kritische Mediziner-Stimmen zu Wort und vor allem wird auf die Verflechtung der Mediziner, die für die Festlegung der Grenzwerte in den sog. Leitlinien verantwortlich sind, mit der Pharma-Industrie eingegangen.
Um die Bewertung medizinischer Behandlungsleitlinien auf ihre Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie kümmert sich Leitlinienwatch, die auch in der o. g. Sendung zu Wort gekommen sind. Deren Punktesystem belohnt Maßnahmen, mit denen der Einfluss von Interessenkonflikten reduziert wird. Leitlinienwatch wird von Mezis, NeurologyFirst und Transparency Deutschland getragen.

 
Mai 2020
Höhere Zuzahlungen bei Immunsuppressiva?
Augenscheinlich werden inzwischen auch bei Immunsuppressiva durch die gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Rabattverträge über Generika mit den Pharmaherstellern abgeschlossen. Das führt dazu, dass die gewohnten Originalpräparate, z. B. Myfortic von Novartis, nicht mehr von den Apotheken ausgegeben bzw. von den Patienten*innen hohe Zuzahlungen verlangt werden.
Grundsätzlich sollen sich die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen bei der Verordnung von Arzneimitteln an den Geboten der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren. Die aus diesem Grunde bereits 2006 erlassenen Regelungen erlauben den Krankenkassen den Abschluss von Rabattverträgen mit den Arzneimittelherstellern (§ 130 Abs. 8 SGB V).
Für die Apotheken besteht daher eine Verpflichtung zum Austausch des verordneten Arzneimittels gegen ein wirkstoffgleiches Rabattvertrags-Arzneimittel. Wünscht der Versicherte das Originalpräparat und hat der Vertragsarzt das nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss der/die Versicherte die Mehrkosten selbst tragen.
 
Wie zu verfahren ist, wenn es bei Ihnen zu solch einem Vorgang kommt:
  • Der behandelnde Arzt hat die Möglichkeit, in begründeten medizinischen Einzelfällen durch das Setzen des "aut Idem"-Kreuzes auf dem Rezept einen solchen Austausch in der Apotheke auszuschließen. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen vorliegen, kann nur der behandelnde Arzt im Rahmen seiner Therapie-Hoheit treffen und sollte das auch.
  • Es ist ausreichend, wenn der behandelnde Arzt die Gründe, die zu einer Verordnung mit "aut Idem"-Setzung führen, in der Patientenakte dokumentiert.
  • Eine Genehmigung der Krankenkasse für das Setzen des "aut Idem"-Kreuzes ist rechtlich nicht zulässig (§ 29 Abs. 1 Bundesmantelvertrag Ärzte).
  • Da nachweislich die Anwendung von Generika in der Schwankungsbreite der Bioverfügbarkeit ein gewisses Risiko birgt, ist es inzwischen gängige Praxis, dieses "aut idem"-Kreuz für Immunsuppressiva zu setzen. Sollten Sie jedoch hier Schwierigkeiten in der Apotheke bekommen, wenden Sie sich auf jeden Fall zuerst an Ihren behandelnden Arzt und klären sie die Problematik.
  • Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an die Vorsitzende der Nieren Selbsthilfe Kerstin Kühn.
Im Übrigen stehen sowohl der Wirkstoff Cyclosporin als auch Tacrolimus auf der Substitutions-Ausschlussliste. Das hießt, hier darf das Originalpräparat sowieso nicht ausgetauscht werden (https://www.deutschesarztportal.de/download/public/rp/rp_substitutionsausschlussliste.pdf).

 
Januar 2020
Die Zukunft der Organspende - ohne Widerspruchslösung
Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag die drei zur Entscheidung anstehenden Gesetzes-Entwürfe beraten und abgestimmt. Die von Gesundheitsminister Spahn und anderen eingebrachte doppelte Widerspruchslösung ist mit 379 Nein-Stimmen (292 Ja/3 Enthaltungen/35 nicht abgegeben) abgelehnt worden. Statt dessen haben die Volksvertreter sich für den maßgeblich von den Grünen und Linken eingebrachten Gesetzes-Entwurf entschieden, der allerdings befürchten lässt, dass sich die bisherige Misere auf dem Gebiet der Organspende nicht signifikant mildern wird. Und es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die auf der Warteliste dringend auf ein Organ warten. Für die Nieren Selbsthilfe ist es ebenfalls eine herbe Enttäuschung.
Einzelheiten zur namentlichen Abstimmung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656. Hier können Sie erkennen, wie die einzelnen Abgeordneten gestimmt haben, also auch der/die in Ihrem Wahlkreis.
Wir haben das Thema in unserem Mitgliedermagazin Info 183 vom März 2020 ausführlich aufbereitet.

 
März 2019
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 14. März 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums, die anlässlich des Kabinettsbeschlusses im September 2018 herausgegeben wurde, finden Sie hier.

 
Februar 2019
Fälschungssichere Arzneimittel
Ab dem 9. Februar dürfen nach der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (2011/62/EC) verschreibungspflichtige Medikamente nur noch mit fälschungssicheren Merkmalen und einem Manipulationsschutz auf der Verpackung ausgegeben werden.
Zum einen müssen die Medikamentenverpackungen eine Vorrichtung gegen Manipulationen aufweisen, d. h. eine Art Erstöffnungsschutz. Dieser kann z.B. aus Klebepunkten, Klebesiegeln oder perforierten Öffnungslaschen bestehen. Zum anderen muss auf jeder Verpackung ein individuelles Erkennungsmerkmal vorhanden sein, das sich aus vier Elementen zusammensetzt:
  • dem Produktcode,
  • einer Seriennummer,
  • der Chargenbezeichnung und
  • dem Verfallsdatum.
Der Produktcode enthält die Pharmazentralnummer des Arzneimittels, wodurch Darreichungsform, Wirkstärke, Packungsgröße und Verpackungsart identifiziert werden können. Die Seriennummer besteht aus einer zufällig ausgewählten 20-stelligen Folge von Zahlen und Buchstaben. Alle vier Elemente bilden zusammen den „Data Matrix Code“, einem dem QR-Code ähnlichen Quadrat auf der Verpackung.

 
Oktober 2017
Entlassmanagement - weitere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten. Etwas ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der →Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dort ist auch der Vertragstext als Grundlage des Entlassmanagements nachzulesen.