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Vorsorgeverfügungen

Rechtsanwalt Uwe Brocks hat in seinem Vortrag auf dem 5. Patientenseminar erläutert, das der Gesetzgeber ein neues Gesetz zur Patientenverfügung erlassen hat.

Die Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit der Hansestadt Hamburg, hat daraufhin, die Broschüre "Ich sorge vor!" aktualisiert. In dieser Broschüre wird sehr gut beschrieben, wie solche Verfügungen abgefasst werden sollten. Auch enthält sie Textbeispiele für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmachten.

 

Broschüre der Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit der Hansestadt Hamburg.

Stand: September 2009

(zum Download das Bild anklicken)

 

Textbeispiele:

Bitte beachten Sie auf alle Fälle die Hinweise in der Broschüre "Ich sorge vor!"

Zu unserer Downloadseite

Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie auf der Seite der

Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit der Hansestadt Hamburg

. Dort erhalten sie auch weitere Broschüren.

Anmerkung: Alle Links auf dieser Seite wurden mit Genehmigung der Behörde (Kleesmann/Marcks Tel. 040/428 63 - 3083) eingerichtet.

 

Patientenverfügung

In einem weiteren sehr spezifischen Vortrag zum Thema Patientenverfügung, auf unserem Treffpunkt im März 2011, von der Juristin Frau Judaszko, wurde das Thema Patientenverfügung ausführlich beleuchtet. Die Gesetzliche Grundlage bildet der zum 1. September 2009 in Kraft getretene § 1901a und b des BGB.

Die Referentin Frau Judaszko kommte vom Verband zur Hilfe für Behinderte e.V. (VHB) Lübeck, Bereich Hamburg.

Tel. 0451/390 67 74

Der Vortrag war äusserst interessant und informativ. Leider bekamen wir keine Abschrift, sodaß hier kein Auszug erscheinen kann.

Im Anschluß an Ihren Vortrag, verwies Sie uns dann noch an das Bundesminesterium der Justiz und dessen Broschüre "Patientenverfügung" und eine Alternative der Evangelischen Kirche, sowie über verschiedene Beratungsangebote.

 

 

 

Broschüre des Ministeriums der Justitz der Bundesrepublik Deutschland.

Erscheinungsdatum: 20.10.2010

Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

 

 

 

 

 

 

Eine andere Herangehensweise, wird von der Evangelische Kirche Deutschland vertreten. Als Alternative zur rein gesetzlichen Vorlage, hat die EKD eine s.g. "Christliche Patientenvorsorge" herausgegeben.

Diese Broschüre beleuchte das ganze Spektrum von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung aus christlicher Sicht.

 

 

Broschüre der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) der römisch-katholischen Kirche

Stand: 15.01.2011

 

 

Weitere Informationen und Standpunkte der EKD finden Sie hier.

 

Beratung und Seminare zu diesen Themenkreisen

  1. Verbraucherzentrale Hamburg

        Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale

  • In einem 2½-stündiger Vortrag mit dem Titel „Patientenverfügung und rechtliche Betreuung“, (der alle sechs Wochen angeboten wird) werden die Grundlagen noch einmal erläutert. Anmeldung unter: 040 24832-108
  • Zusammen erstellen wir, in einem 1½-stündigen individuellen Beratungsgespräch Ihre persönliche Patientenverfügung, die Sie elektronisch (auf USB-Stick oder als E-Mail) und ausgedruckt in Papierform mit nach Hause nehmen können. Terminvereinbarung: 040 24832-130

        Kosten: 15 Euro für den Vortrag und 90 Euro für das Beratungsgespräch

        Weitergehende Informationen finden Sie hier.

  1. Deutsche Hospiz Stiftung
  • Als Mitglieder der Deutschen Hospitz Stiftung (Jahresbeitrag 42 Euro) erhalten Sie umfangreiche und kostenlose Beratung und Unterstützung.
  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Vorsorgedokumente; persönlich oder telefonisch.
  • Wir prüfen Ihre bisherigen Dokumente hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit. 
  • Sie können Ihre Dokumente im Bundeszentralregister Willenserklärung kostenlos registrieren lassen.

        Kontakt: Telefon: 0231 / 73 80 73 -0

        Internet

 

Aufbewahrung der Verfügungen

Im Vortrag vom 1.3.2011 wurde empholen 2 Originale und etwa 3 Kopien anzufertigen.

  • Ein Original (versteckt) und eine Kopie (leicht zugänglich) selbst zubehalten
  • Eine Kopie an den Bevollmächtigten, der Aufbewahrungsort des Originals sollte dem Bevollmächtigtem bekannt sein
  • Ein Original oder eine Kopie an den behandelnden Arzt

Ein Kärtchen mit dem Hinweis auf die Verfügung und dem Betreuer, sollte im Portemonnaie sein.

Eine Hinterlegung bei einem Notar ist nicht zwingen erforderlich kann aber (Kostenpflichtig) erfolgen. Alternativ kann auch eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister  (ebenfallls Kostenpflichtig, aber preiswerter) erfolgen.